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Wechseln Sie jetzt zum Strom und Erdgas aus Stade!
- Faire Preise und kundenfreundliche Vertragskonditionen
- Verlässlicher Kundenservice
- Komfortables Online-Kundenportal
- Klimafreundliche Strom- und Erdgas-Produkte
Ob Sie gerade etwas Leckeres kochen, gemütlich bügeln, abends Ihre Lieblingssendung im Fernsehen schauen oder Radio hören – wir begleiten Ihren Alltag rund um die Uhr mit Strom und Erdgas zu fairen Preisen. Wir liefern Ihnen Strom- und Erdgas-Produkte, die zu Ihrem Leben passen. Wählen Sie zwischen unseren Produkten und entscheiden Sie sich jetzt für eines unser Strom- und Erdgas-Produkte.
Was passiert, wenn ich einen Vertrag abgeschlossen habe und den Wohnort wechsle?
Im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt dann (auch während der Grundlaufzeit) 2 Wochen auf das Ende eines Monats.
Wie erfolgt die Zahlung?
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie in einem Vertragsbestätigungsschreiben Informationen über Höhe und Fälligkeit der monatlichen Abschlagszahlungen.
Während eines gesamten Abrechnungsjahres zahlen Sie 11 Abschläge, im zwölften Monat erfolgt die Jahresverbrauchsabrechnung. Eine eventuell vorhandene Differenz zwischen der Menge der bezahlten und konsumierten Energie wird dann zeitnah in der Jahresverbrauchsabrechnung beglichen (Rückerstattung bzw. Nachzahlung).
Welche Steuern und Abgaben sind im Bruttopreis enthalten?
Strom:
Erdgas:
Wer kann den Energieanbieter wechseln?
Grundsätzlich kann jeder Verbraucher den Energieanbieter wechseln, der einen eigenen Zähler für sein Haus oder seine Wohnung hat und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Energieanbieter steht (also direkt die Rechnungen erhält und für den Strom oder das Gas bezahlt).
Nicht wechseln können Mieter von Wohnungen, deren Energiekosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Diese können höchstens Ihren Vermieter auf die Möglichkeit zu wechseln aufmerksam machen
Wie wechselt man den Energieversorger?
Der Anbieterwechsel ist einfach und birgt keinerlei Risiken für den Verbraucher, da die Versorgung mit Strom und Gas per Gesetz immer sichergestellt ist. Sie müssen lediglich den Wechselauftrag ausfüllen und unterschrieben zurücksenden.
In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger zum nächstmöglichen Termin (Ausnahmen: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen und kurzfristig kündbare Verträge, bei denen eine versäumte Kündigung zur Folge hat, dass Sie wieder für einen längeren Zeitraum, beispielsweise 6 oder gar 12 Monate, gebunden sind). Nach etwa sechs bis zehn Wochen erfolgt die Belieferung mit Strom und/oder Gas durch den neuen Versorger.
Ist der Anbieterwechsel für mich kostenfrei?
Der Wechsel ist für Sie kostenlos. Nachdem Sie uns den Auftrag zur Strom-/Erdgasbelieferung erteilt haben, erhalten Sie von uns eine Auftragseingangsbestätigung. Sie müssen nichts weiter tun. Den Wechsel übernehmen wir für Sie. Sie erhalten von uns rechtzeitig vor Lieferbeginn Ihre Vertragsunterlagen und Ihren Abschlagsplan. Eine lückenlose Versorgung ist durch gesetzliche Vorgaben technisch sichergestellt.
Was ist bei einem Umzug zu beachten?
Der Wechsel zu einem Strom-/Gasanbieter erfordert eine Vorlaufzeit von sechs bis zehn Wochen vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Belieferung durch den neuen Anbieter.
Besteht vor dem Umzug in eine neue Wohnung die Möglichkeit, sich für einen Wunschanbieter zu entscheiden, sollte die Einsendung der Vertragsunterlagen frühzeitig erfolgen. Dadurch haben Sie den Vorteil, dass die Belieferung mit Strom und/oder Gas durch den neuen Versorger direkt mit dem Einzug beginnen kann.
Wird nichts unternommen, entsteht beim Einzug automatisch ein Liefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Standardtarif, den Sie jedoch mit einer zweiwöchigen Frist wieder kündigen können.
Liefern die Stadtwerke Stade auch bei einem sehr hohen Verbrauch?
Ja, bei einem Stromverbrauch >100.000 kWh im Jahr oder einem Erdgasverbrauch >250.000 kWh im Jahr erstellen wir gerne ein individuelles Vertragsangebot für Sie. Rufen Sie uns einfach an oder verwenden Sie das Kontaktformular. Unser Team vom Kundencenter berät Sie gern.
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr
Welche Angaben benötigt der neue Anbieter bei einem Umzug?
Für den Wechsel benötigt der neue Anbieter neben den persönlichen Daten die folgenden drei Angaben:
Wenn sich der Zähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Sollten Sie den Zähler nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Vermieter die Zählernummer und den Zählerstand zu erfragen. Am besten Sie notieren sich den Zählerstand, um später die Abrechnung kontrollieren zu können.
Kundencenter
Telefon (04141) 404 – 400
Fax (04141) 404 – 175
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